Die Strategie zur Stärkung der Resilienz kritischer Einrichtungen

Angesichts der zunehmenden Bedrohungen für die lebenswichtigen Funktionen des Landes hat die Regierung eine nationale Strategie verabschiedet, um die Resilienz kritischer Einrichtungen nachhaltig zu stärken und die Kontinuität wesentlicher Dienste sicherzustellen.

Die Nationale Strategie zur Stärkung der Resilienz kritischer Einrichtungen bildet den nationalen Referenzrahmen für die Umsetzung der europäischen Richtlinie (EU) 2022/2557, die durch das Gesetz vom 5. Mai 2026 über die Resilienz kritischer Einrichtungen in nationales Recht umgesetzt wurde. Sie steht im Einklang mit dem nationalen Schutzkonzept und der Nationalen Resilienzstrategie und folgt einem gesamtstaatlichen Ansatz, der alle Sektoren und Risiken umfasst.

In einem Umfeld, das durch vielfältige, miteinander vernetzte und sich wandelnde Bedrohungen geprägt ist, soll die Strategie die Fähigkeit Luxemburgs stärken, schwerwiegende Störungen wesentlicher Dienste und kritischer Infrastrukturen zu verhindern, zu absorbieren, zu bewältigen und zu überwinden. Sie organisiert die koordinierte Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen im Rahmen eines strukturierten mehrjährigen Resilienzzyklus.

Sie markiert den Übergang zu einem systemischen Ansatz, der den gesamten Resilienzzyklus umfasst: Prävention, Vorbereitung, Krisenmanagement und Wiederherstellung. In diesem Zusammenhang definiert sie strategische Leitlinien und strukturierende Maßnahmen. Sie erkennt kritische Einrichtungen aufgrund ihrer Bereitstellung wesentlicher Dienste als zentrale Akteure für die Aufrechterhaltung lebenswichtiger gesellschaftlicher Funktionen sowie für den Schutz der lebenswichtigen Interessen und grundlegenden Bedürfnisse des Landes und der Bevölkerung an.

Die Strategie basiert auf klaren Grundsätzen. Eine Einrichtung wird nur dann als kritisch eingestuft, wenn das Versagen ihrer Infrastruktur geeignet ist, im Sinne des nationalen Sicherheitskonzeptskonzepts eine Krise auszulösen. Die Kritikalitätskriterien ermöglichen somit die Bewertung der strategischen Bedeutung der betreffenden Infrastrukturen sowie ihres potenziellen Einflusses auf das Funktionieren des Landes.

Ihre Umsetzung stützt sich auf ein koordiniertes Governance-Modell unter Beteiligung der für die Resilienz kritischer Einrichtungen (CER) zuständigen Behörden und gegebenenfalls der für Cybersicherheit zuständigen Behörden (NIS2), der sektoralen und funktionalen Behörden sowie der kritischen Einrichtungen selbst.

Die strategischen Leitlinien zielen insbesondere darauf ab:

  • das Risikomanagement und die Krisenvorsorge zu stärken; den nationalen Krisenmanagementzyklus zu konsolidieren; die Zusammenarbeit zwischen öffentlichen und privaten Akteuren zu stärken; nachhaltig eine Resilienzkultur zu entwickeln; die systemische Resilienz gegenüber kritischen Abhängigkeiten und Wechselwirkungen zu stärken.

Zur Umsetzung dieser Leitlinien in konkrete Maßnahmen umfasst die Strategie insbesondere:

  • die Einführung eines nationalen strategischen Resilienzzyklus; die Verbesserung der Risikobewertung; die Kartierung von Abhängigkeiten und Wechselwirkungen; die Priorisierung kritischer Infrastrukturen; die Ermittlung des Bedarfs an strategischen Vorräten; die Stärkung der cyber-physischen Resilienz kritischer Infrastrukturen; die Harmonisierung von Zuverlässigkeitsüberprüfungen; die Entwicklung von Kompetenzen und Resilienzpraktiken; die Stärkung der öffentlich-privaten Zusammenarbeit.

Mit dieser Strategie bekräftigt die Regierung ihren Willen, die nationale Resilienz gegenüber Krisen nachhaltig zu stärken und die für das Funktionieren von Gesellschaft und Wirtschaft unverzichtbaren wesentlichen Dienste zu schützen.