Regierungsrat - Genehmigung des Notfallplans „Energieausfall“

Der Regierungsplan hat den Notfallplan „Energieausfall” am 30. April 2015  genehmigt und für vollstreckbar erklärt. Der Plan legt die Aktionen der Regierung im Falle eines schwerwiegenden Angriffs auf die Energieversorgungssysteme (Strom und Gas) des öffentlich- und/oder privatrechtlichen Sektors oder eines erheblichen Zwischenfalls, der einen bedeutenden Ausfall der Energieversorgung zur Folge hat, fest. Der Plan bestimmt die für die Krisenbewältigung zuständigen Organe, die Präventiv- und Schutzmaßnahmen und das Verfahren zur Alarmierung im Notfall.

Zum letzten Mal aktualisiert am