Die Regierung hat den nationalen Wachsamkeitsplan zum Schutz gegen terroristische Aktivitäten, Plan "VIGILNAT" genehmigt

Der nationale Wachsamkeitsplan zum Schutz gegen terroristische Aktivitäten (Plan "VIGILNAT") wurde vom Regierungsrat am 27. März 2015 genehmigt.

Nach den Anschlägen in Paris am 7. Januar 2015, wurde das Hochkommissariat für nationale Sicherheit vom Regierungrat damit beauftragt, die Erarbeitung der nationalen Schutzvorkehrungen im Falle einer Bedrohung durch terroristische Aktivitäten zu koordinieren.

Der Plan "VIGILNAT":

  • bestimmt die Regierungsmaßnahmen im Falle einer Bedrohung durch terroristische Aktivitäten;
  • erstellt eine kohärente Klassifizierung der verschiedenen Alarm- und Bedrohunsstufen sowie die Wachsamkeits-, Präventions- und Schutzmaßnahmen die den jeweiligen Stufen zugeordnet sind ;
  • bestimmt die für die Verwaltung und Koordination zuständigen Organe ;
  • er regelt das Vorgehen bei der Alarmierung der Behörden und der Information der Öffentlichkeit.

Die Ziele des VILGILNAT-Plans sind

  • die Sicherstellung eines angemessenen Schutzes des Landes und seiner Bürger vor terroristischen Bedrohungen,
  • das frühestmögliche Verhindern und Aufdecken etwaiger terroristischer Handlungen,
  • das schnelle und koordinierte Reagieren bei unmittelbar drohenden oder begangenen Terrorakten.

Die verschiedenen in den Plan aufgenommenen Bedrohungsstufen lauten:

1. Stufe SCHWACH

wenn sich herausstellt, dass die untersuchte terroristische Bedrohung möglich, aber unwahrscheinlich ist;

2. Stufe MITTEL

wenn sich herausstellt, dass die untersuchte terroristische Bedrohung real, aber abstrakt ist;

3. Stufe HOCH

wenn sich herausstellt, dass die untersuchte terroristische Bedrohung wahrscheinlich und konkret ist;

4. Stufe SEHR HOCH

wenn sich herausstellt, dass die untersuchte terroristische Bedrohung konkret und unmittelbar ist oder wenn bereits ein Terrorakt begangen wurde.

Der VIGILAT-Plan funktioniert als Analyse der terroristischen Gefahr, bei der Verfahren zur Bewertung der Bedrohung und Identifizierung von Schwachstellen kombiniert werden. Diese Vorgehensweise ermöglicht, in jeder Situation die geeignete VIGILNAT-Position zu bestimmen. Der Plan ist in vier Alarmstufen (1,2,3,4) eingeteilt, die den jeweiligen Bedrohungen zugeordnet werden. Basierend auf der Alarmstufe, werden die angemessenen Wachsamkeits-, Präventions- und Schutzmaßnahmen von den zuständigen Behörden umgesetzt