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  1. Am 4. März 2016 hat der Regierungsrat seine grundsätzliche Einwilligung zur Ausarbeitung eines Nachbereitungsplans infolge eines nuklearen Unfalls gegeben. Der Plan wird auf Grundlage des französischen Modells ausgearbeitet mit Einbezug aller beteiligten Ministerien, Verwaltungen und staatlichen Stellen.

  2. Der Regierungsrat hat in seiner Sitzung vom 24. Juli 2015 einige Änderungen des Notfallplans zur Festlegung der nationalen Maßnahmen für die Bewältigung von Zwischenfällen mit einem  Massenanfall von Verletzten auf dem Staatsgebiet des Großherzogtums  Luxemburg genehmigt und für

  3. Der Regierungsplan hat den Notfallplan im Falle von extremen Wetterereignissen am 22. Mai 2015  genehmigt und für vollstreckbar erklärt. Der Plan wurde unter der Leitung des Hochkommissariats für nationale Sicherheit (Haut-commissariat à la protection nationale, HCPN) in Zusammenarbeit mit

  4. Der Regierungsplan hat den Notfallplan „Energieausfall” am 30. April 2015  genehmigt und für vollstreckbar erklärt. Der Plan legt die Aktionen der Regierung im Falle eines schwerwiegenden Angriffs auf die Energieversorgungssysteme (Strom und Gas) des öffentlich- und/oder privatrechtlichen Sektors

  5. Krisen, die einen dringenden und koordinierten Einsatz erfordern, werden auf nationaler Ebene anhand von Notfallplänen (Plans d'intervention d'urgence, PIU) koordiniert. Die Ziele dieser PIU sind: die für die Krisenbewältigung zuständigen Organe zu bestimmen, das Vorgehen bei der Alarmierung

  6. Das Hochkommissariat für nationale Sicherheit ist ein Organ dessen Hauptaufgabe darin besteht, stets und unter allen Umständen den Schutz der Nation vor etwaigen Bedrohungen zu gewährleisten, die die Souveränität und Unabhängigkeit des Landes, das uneingeschränkte Funktionieren seiner Institutionen, die Wahrung

  7. Das Hochkommissariat für nationale Sicherheit ist ein Organ, das dem Premier- und Staatsminister untersteht und dessen Hauptaufgabe darin besteht, stets und unter allen Umständen den Schutz der Nation vor etwaigen Bedrohungen zu gewährleisten, die die Souveränität und Unabhängigkeit des Landes

  8. Der Regierungsplan hat den Notfallplan „Cyber“ am 19. März 2014  genehmigt und für vollstreckbar erklärt. Der Plan wurde im Rahmen der Umsetzung der Nationalen Strategie in Sachen Cyber-Sicherheit II aktualisiert.

  9. Auf nationaler Ebene sind die Aufgaben des HCPN in vier Bereiche eingeteilt: Koordination des Kampfes gegen den Terrorismus, Verhinderung und Management von Krisen jeglicher Art, die die lebenswichtigen Interessen oder wesentlichen Bedürfnisse des Landes oder der Bevölkerung bzw. eines

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